An alle Geflügelhalter und Veranstalter von Geflügelausstellungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, hiermit ordne ich ab sofort Folgendes an: 1. Die Aufstallung des gesamten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gehaltenen Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das …
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