Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von Bodenreformgrundstücken im Amtsblatt 07/2011

Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die Gemeinde Heiligengrabe für die Gemeinde aufgeführte Bodenreformeigentümerin und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke im Amtsblatt Nr. 07/2011

 

Information

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 07. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) entschieden, dass die vor dem 03. Oktober 2000 geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben dem Land zum damaligen Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.Das BGH-Urteil enthält – über den entschiedenen Einzelfall hinaus – die Feststellung, dass die dem Land damals unbekannten Eigentümer oder deren Erben ihr Eigentum durch die vom Land Brandenburg erklärte Auflassung nicht verloren haben, da die Auflassung nichtig ist.

Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg bittet deshalb die benannte Eigentümerin bzw. deren Erben, sich möglichst schnell beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam zu melden, um die Möglichkeit einer Rückauflassung zu klären.

Die vom Land Brandenburg eingerichtete Hotline lautet:

Tel.: 0331-58181-381

Fax: 0331-58181-199

E-Mail: poststelle-zpdm@blb.brandenburg.de

Check Also

Öffnungszeiten der Bibliothek Heiligengrabe

Wichtiger Hinweis zu den Öffnungszeiten des Einwohnermelde- und Standesamtes

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir bitten um Beachtung: Das Einwohnermelde- und Standesamt bleibt am …

Stellenausschreibung Mitarbeiter/in für den Bauhof der Gemeinde (m/w/d)

Die Gemeinde Heiligengrabe sucht für den sofortigen Einsatz befristet für 2 Jahre eine/n Mitarbeiter/in für …

Artikel: Aufruf an Eigentümer bzw. deren Erben von Bodenreformgrundstücken im Amtsblatt 07/2011