Im Rahmen der Amtshilfe für das Land Brandenburg veröffentlicht die Gemeinde Heiligengrabe für die Gemeinde aufgeführte Bodenreformeigentümerin und deren ehemaligen Bodenreformgrundstücke im Amtsblatt Nr. 07/2011
Information
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch Urteil vom 07. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) entschieden, dass die vor dem 03. Oktober 2000 geübte Praxis des Landes Brandenburg in Bezug auf Grundstücke aus der Bodenreform, deren Eigentümer bzw. Erben dem Land zum damaligen Zeitpunkt unbekannt waren, nicht rechtmäßig war.Das BGH-Urteil enthält – über den entschiedenen Einzelfall hinaus – die Feststellung, dass die dem Land damals unbekannten Eigentümer oder deren Erben ihr Eigentum durch die vom Land Brandenburg erklärte Auflassung nicht verloren haben, da die Auflassung nichtig ist.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg bittet deshalb die benannte Eigentümerin bzw. deren Erben, sich möglichst schnell beim Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam zu melden, um die Möglichkeit einer Rückauflassung zu klären.
Die vom Land Brandenburg eingerichtete Hotline lautet:
Tel.: 0331-58181-381
Fax: 0331-58181-199
E-Mail: poststelle-zpdm@blb.brandenburg.de