Bildungsscheck ermöglicht bis zu 500,- Euro Förderung bei individueller Qualifizierung

Der Bildungsscheck des Landes Brandenburg, welcher durch die LASA Brandenburg für das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vermittelt und ausgegeben wird, ist bis zum 30. Juni 2011 verlängert worden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es Beschäftigten ,die eine individuelle Qualifizierung durchführen, möglich einen Betrag in Höhe von bis zu 500,00 Euro als Förderung zu bekommen. Möglich macht diese Förderung über den Bildungsscheck Land Brandenburg der ESF – Europäischer Sozialfonds.

Wer kann einen Bildungsscheck erhalten?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Bundesand Brandenburg können bei der LASA einen Bildungsscheck erhalten.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen:

  • in den vorangegangenen sechs Monaten an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.
  • nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sein (außer im Rahmen von “Kommunal-Kombi”).
  • sich derzeit nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
  • keine weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten (z. B. Mittel aus dem EU-Förderprogramm “Grundtvig” oder der “Bildungsprämie” des Bundes).
  • sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.

Wie hoch ist der Bildungsscheck?
Die Höhe des Bildungsschecks Land Brandenburg beträgt maximal 500,00 EUR pro Person kann maximal zweimal pro Jahr ausgestellt werden. Dabei muss der Bildungsscheck dann binnen eines halben Jahres eingelöst werden.

Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?
Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildung (ausschließlich Kursgebühren) beteiligen. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt mindestens 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des “Kommunal-Kombi” tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten. Für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mindestesn 30 %.

Welche Weiterbildungen gefördert werden, welche Bildungsträger für den Bildungsscheck Brandenburg in Betracht kommen und alle weiteren Fragen  beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LASA Brandenburg im persönlichen Gespräch oder Beratungstelefonat.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck Land Brandenburg erhalten Sie hier:

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