Ortsteile
Hier erhalten Sie Informationen zu den Ortsteilen der Gemeinde Heiligengrabe:
- Blandikow
- Blesendorf
- Blumenthal
- Grabow
- Heiligengrabe
- Herzsprung
- Königsberg
- Jabel
- Liebenthal
- Maulbeerwalde
- Papenbruch
- Rosenwinkel
- Wernikow
- Zaatzke
Verwaltungspolitische Entstehung der Gemeinde Heiligengrabe
Am 1. Juli 1992 entstand das Amt Heilgengrabe/Blumenthal, nachdem per 25. Februar 1992 die Bürgermeister der Ortsteile Blandikow, Blesendorf, Blumenthal, Grabow, Heiligengrabe, Jabel, Liebenthal, Maulbeerwalde, Papenbruch, Rosenwinkel, Wernikow und Zaatzke eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Amtes unterzeichnet hatten.
Gemeindegebietsreform 2003
Nach der Verwaltungsreform Anfang der 90er Jahre hat die Landesregierung Brandenburg mehrfach den Versuch unternommen, auch eine umfassende Gemeindegebietsreform durchzuführen. Mehrere Versuche scheiterten schon im Gesetzgebungsverfahren. Erst mit dem Ergebnis der Landtagswahl 1999 waren die notwendigen Mehrheiten im Parlament gesichert. Schnell waren sich die regierenden Parteien einig. Von den ehemals 1.600 selbstständigen Städten und Gemeinden, die zum großen Teil unter 500 Einwohner hatten, sollten sich so viele wie möglich zusammenschließen. Dazu wurde eine so genannte “Freiwilligkeitsphase” eingeräumt, in der sich die Gemeinden eigene Lösungen im Rahmen gewisser, vom Land vorgegebener Kriterien suchen konnten.
Für den Altkreis Wittstock waren demnach 4 Modelle möglich.
1. Alle Gemeinden der Ämter Heiligengrabe/Blumenthal und Wittstock-Land sowie der Stadt Wittstock bilden eine Gemeinde.
2. Die beiden Ämter schließen sich zu einer Gemeinde zusammen. Die Stadt Wittstock bleibt in der jetzigen Form bestehen.
3. Aus der Stadt Wittstock und den Gemeinden der beiden Ämter wird ein Amt mit sechs Gemeinden gebildet.
4. Die 12 Gemeinden des Amtes Heiligengrabe/Blumenthal bilden eine eigenständige Gemeinde. Das Amt Wittstock-Land schließt sich mit der Stadt Wittstock zu einer Gemeinde zusammen.
Die erste Variante wurde vom Land und vom Landrat favorisiert, fand aber in unserem Bereich keine Zustimmung.
Bei der zweiten Lösung wäre die Stadt Wittstock von den Gemeinden der beiden Ämter praktisch eingeschlossen und schied schon aus diesem Grund aus.
Die dritte Möglichkeit erhielt schon bei den Vertretungen keine Mehrheit.
Die Möglichkeit der Bildung einer eigenständigen Gemeinde aus den Mitgliedern des Amtes Heiligengrabe/Blumenthal kristallisierte sich in den Diskussionen und Veranstaltungen als machbare Variante heraus. Entsprechend wurden die notwendigen Bürgerentscheide vorbereitet und durchgeführt. Bis auf die Gemeinde Blumenthal stimmten alle für die Bildung einer eigenständigen Gemeinde aus dem bisherigen Amtsbereich. Per Gesetz wurde dann die Bildung der amtsfreien Gemeinde Heiligengrabe einschließlich Blumenthal durch den Landtag zum Tag der landesweiten Kommunalwahl am 26. Oktober 2003 beschlossen.
Zur Freude aller Beteiligten ist die Gemeinde Heiligengrabe seit dem 1. Januar 2005 um zwei Ortsteile größer geworden, nachdem sich die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Gemeinden Königsberg und Herzsprung, die bisher innerhalb des Amtes Wittstock-Land verwaltet wurden, in Bürgerentscheiden mehrheitlich zu einem Anschluss an Heiligengrabe entschieden haben.
Mit der Kommunalwahl im Oktober 2003 und der nachfolgenden Eingemeindung von Königsberg und Herzsprung ist die Bildung der neuen Gemeinde Heiligengrabe abgeschlossen. Eine neue, erstmals von den Bürgern aller Dörfer gewählte, gemeinsame Gemeindevertretung und ein neuer Bürgermeister bestimmen nun mit den Ortsbeiräten die Geschicke unserer Gemeinde und ihrer Ortsteile.
Von den Gemeindevertretungen und dem Amtsausschuss ist in den vergangenen Jahren ein gutes Fundament geschaffen worden, um unsere Region zu ihrem Vorteil zu entwickeln. Darauf lässt sich aufbauen.
Die Vereinbarungen in dem Vertrag zur Bildung der neuen Gemeinde und die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) gaben den Mitgliedern der neuen Gemeindevertretung mit auf den Weg, welche Dinge zu beachten sind, damit neben der Entwicklung der Region auch die örtlichen Belange Berücksichtigung finden.
Die Fortführung der geplanten Maßnahmen der Dorferneuerung und des ländlichen Wegebaus im Zusammenhang mit der ILEK-Richtlinie werden mit dafür sorgen, dass die Infrastruktur in und um die Orte weiter verbessert wird.
Die Stabilisierung der Wirtschaft und des Gewerbes sind wichtige Voraussetzungen um unsere neue Gemeinde auf ein solides wirtschaftliches Fundament zu stellen und unseren Menschen hier eine gesicherte Perspektive zu geben.
Die Entwicklung bestimmter Schwerpunkte, wie das Kloster Stift zum Heiligengrabe oder das Gut in Horst werden unserer Region gut tun – bekannter und damit auch interessanter machen.
Die kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen werden eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, unseren jungen Menschen Wissen und Wertvorstellungen zu vermitteln.
Unsere Gemeinde und damit unsere Orte werden so attraktiv sein, wie die Menschen die hier leben, auch bereit sind, etwas dafür zu tun. Dazu brauchen wir neben den Gemeindevertretern insbesondere aktive Bürger, die bereit sind, sich einzubringen – in den Vereinen, den Feuerwehren und anderen gesellschaftlichen Organisationen und Initiativen. Dazu brauchen wir zugleich Menschen, die die Traditionen unserer Dörfer bewahren möchten wie auch jene, die Neuland betreten und neue Dinge ausprobieren wollen.
Wünschen wir den Mitgliedern der neuen Gemeindevertretung eine glückliche Hand und das notwenige Augenmaß bei ihren Entscheidungen. Damit alle, die hier wohnen auch künftig eine lebenswerte Umwelt vorfinden.
Holger Kippenhahn
Bürgermeister
![Gemeinde Heiligengrabe [Offizielle Seiten] Gemeinde Heiligengrabe [Offizielle Seiten]](http://heiligengrabe.de/wp-content/uploads/2010/02/gemeinde-heiligengrabe_logo.gif)






