Seit dem Jahr 2001 gibt es den EU-einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen, mit welchem man Behindertenparkplätze im gesamten Gebiet der Europäischen Union benutzen kann. Die bisherigen Parkausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2010 weiter.
Wer dann mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Auf dem neuen EU-Parkausweis sind persönliche Informationen auf der Rückseite enthalten, um das Einsehen dieser Daten für jedermann zu vermeiden. Um den Parkausweis an die EU-Richtlinien anzupassen, enthält der neue Parkausweis außerdem ein Passfoto.
Hinweis:
Derjenige, der ab 2011 mit einem nicht EU-konformen Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Heiligengrabe, den 26.10.2010
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