Fischereischein – Prüfung – Wo muss ich mich in Prignitz-Ruppin anmelden?

Fischereischein-Prüfung als Bürgerservice

Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt grundsätzlich einen Fischereischein, der zuweilen auch als Angelschein bezeichnet wird. Ausgestellt wird der Fischereischein dabei von der jeweils zuständigen Fischereibehörde. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischereischeinprüfung. Zu dieser können Sie sich ausschließlich auf dieser Homepage anmelden. Je nach Anzahl der Bewerber und deren Wohnort wird Zeitpunkt und Ort der Prüfung festgelegt.

Warum muss man eine Fischereischein-Prüfung ablegen?

Da die Fische und Gewässer in ihrer Artenvielfalt erhalten werden sollen, hat das Angeln waid- und tierschutzgerecht zu erfolgen. Um dieses gewährleisten zu können, sind für Angler Grundkenntnisse zur Fischkunde, Gewässerkunde, zum tierschutzrechtlichen Umgang mit gefangenen Fischen sowie zu rechtlichen Grundlagen der Angelfischerei einschließlich der Kenntnis über Schonzeiten und Mindestmasse von Fischen notwendig.

Beim Angeln auf Friedfisch wird kein Fischereischein benötigt, sondern nur ein gültige Gewässerkarte (Angelberechtigung) sowie der Fischereiabgabe-Nachweis. Beides ist i.d.R. in ortsansässigen Sport- oder/und Angel- Fachgeschäften oder auch über die Kreisanglerverbände erhältlich.

Möchte man jedoch auch sogenannte Raubfische, wie beispielsweise Hecht, Zander oder Rapfen u.a. angeln, benötigt man sowohl den Fischereischein als auch die Gewässerkarte(oder die Mitgliedschaft in einem Anglerverein) und den Nachweis über die Fischereiabgabe.

 

Prüfung zum Fischereischein A – Land Brandenburg

Die Fischereischeinprüfung ist geregelt im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 24 vom 17. Oktober 2008 (Verordnung über die Anglerprüfung vom 16. September 2008). Als Prüfungsverfahren kommt eine schriftliche Prüfung zur Anwendung, in deren Rahmen innerhalb von zwei Stunden insgesamt 60 Fragen aus 5 verschiedenen Prüfungsgebieten (Fischkunde und –hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische, Einschlägige Rechtsvorschriften) zu beantworten sind. Bestanden ist die Fischereischein-Prüfung, wenn mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet sind, wobei in jedem der abgefragten Themengebiete jedoch mindestens die Hälfte der Antworten richtig sein muss – dann erhält man das Prüfungszeugnis als Sachkundenachweis.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Fischereischein, den Prüfungsterminen, den Prüfungsfragen im Bundesland Brandenburg sowie die notwendigen Formulare zum downladen und ausdrucken >> Info´s zur Fischereischein-Prüfung

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