Illegale Müllentsorgung in Blumenthal

Nicht weit entfernt vom Blumenthaler Aussichtsturm ist dieser Tage wieder ein Beispiel von dreister illegaler Müllentsorgung zu “bewundern”.

Illegale-Müllentsorgung-im-Wald-am-Aussichtsturm

Da liegen auf einem Haufen alte Röhren-Fernsehapparate, Computermonitore, Kaffeemaschinen und anderer Elektronikschrott. Offensichtlich hat hier jemand die Geräte “ausgeschlachtet”, um sie anschließend möglichst unbemerkt im Wald zu entsorgen.

Ausgehend von einem Muster-Bußgeldkatalog “Umweltschutz” der Umweltministerkonferenz haben die Länder eigene Bußgeldkataloge in Form von Verwaltungsvorschriften eingeführt, die laufend aktualisiert werden. Ziel des Bußgeldkataloges ist es, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes sicherzustellen. Hierdurch werden die zuständigen Vollzugsbehörden in die Lage versetzt, Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen zügig zu verfolgen. Gleichzeitig wird ihnen eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben, mit der festgestellte Verstöße unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes angemessen geahndet werden können. Wer demnach Hausmüll außerhalb einer bestimmten Abfallentsorgungsanlage entsorgt, hat eine Geldbuße zu entrichten.

Entscheidend für eine Verbesserung der derzeitigen Situation wird sein, dass sich die Medien, Wirtschaft, Bürger, Vereine, Schulen etc. dieses Themas verstärkt annehmen und in verschiedenen Aktionen auf das Vermüllungsproblem aufmerksam machen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die international tätige Aktion Saubere Landschaft. Ziel ist es, das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen und deutlich zu machen, dass wir alle durch unser Verhalten zum Umweltschutz beitragen müssen und können. Der Erfolg dieser Aktionen hängt jedoch wesentlich davon ab, wie groß die Bereitschaft jedes einzelnen Bürgers ist mitzumachen, sich zu engagieren und selbst Initiativen zu ergreifen.

Für Hinweise zu diesen und anderen Fällen der Landschaftsvermüllung stehen Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde und die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Verfügung.

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