Mitteilung der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe – Den Eichenprozessionsspinner möglichst meiden

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Der Eichenprozessionsspinner
Der Eichenprozessionsspinner verbreitet sich seit einiger Zeit zunehmend schnell in unseren Eichenwäldern und in den Eichenalleen der Orts- und Gemeindeteile. Die befallenen Bäume stehen meist an sonnigen Waldrändern, sind aber auch freistehend in Parks, Gärten, Freibadanlagen und auf Sportplätzen zu finden. Auch im Bereich von Schulen und Kitas der Gemeinde ist derzeit vereinzelt ein Befall festzustellen.
Die Gemeinde ist in diesen Tagen bestrebt, durch verschiedene Maßnahmen (Beteiligung an den zentralen Bekämpfungsmaßnahmen über den Landkreis OPR, regelmäßige Sichtkontrollen durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und fachlich versierte Personen, punktuelle Behandlungsmaßnahmen durch beauftragte Firmen) eine unmittelbare erhebliche Gefahr für Tiere und Menschen und hier insbesondere für die Kinder zu minimieren. Ganz klar ist einerseits, dass ein gewisses Restrisiko (wie bei anderen Gefährdungen in der Natur auch) verbleiben wird. Andererseits wird eine Behandlung aller befallenen Bäume im Gebiet aus Sicht des Gefährdungsgrades und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kommune nicht möglich sein. Die Bekämpfung wird nur an den Orten und Plätzen vorgenommen, wo eine Gesundheitsgefährdung für Menschen besteht, also in der unmittelbaren Nähe von Schulen, Kitas und Wohnbebauung.
Aus unterschiedlichen Gründen ist es nicht immer möglich, vom Eichenprozessionsspinner betroffene Areale zu meiden, zum Beispiel wenn Kindertagesstätten, Schulen oder bewohnte Gebiete betroffen sind. Um in solchen Fällen eine gesundheitliche Gefährdung zu verhindern, müssen ggf. auch die Nester entfernt werden. Diese Arbeiten sollten aber ausschließlich von Fachleuten mit Schutzausrüstung und spezieller Arbeitstechnik durchgeführt werden.

Gesundheitliche Gefahren
Die so genannten “Brennhaare” des Eichenprozessionsspinners enthalten ein Nesselgift, das für den Menschen bei Haut- oder Atemwegskontakt eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung darstellt. Bekannt ist, dass auch bei gesunden Personen starke Hautekzeme oder allergische Reaktionen (Nesselsucht), Atemprobleme und bei entsprechender Vorbelastung auch Asthmaanfälle oder im Extremfall allergische Schocks auftreten können.

Prävention
Neben ärztlichen Maßnahmen in akuten Fällen kommt der Verhaltensprävention eine besondere Bedeutung zu. Deshalb gelten die Empfehlungen:
– Befallsgebiete sollten möglichst gemieden werden, insbesondere dann, wenn die örtlichen Ordnungsbehörden schon Warnhinweise angebracht haben.

– Unbedingt zu vermeiden ist der Kontakt von Haut oder Schleimhaut des Menschen mit den Haaren der Raupe.

– Wer ein betroffenes Gebiet betreten muss, sollte auf einen ausreichenden Haut-, Augen-, Nasen- und Haarschutz achten.

– Eine ausreichende Bedeckung der Haut wird in befallenen Gebieten auch bei beliebten Freizeitaktivitäten wie Joggen oder Radfahren dringend empfohlen.

Verhalten
– Wer mit Raupenhaaren in Berührung gekommen ist, sollte sofort sämtliche Kleidungsstücke wechseln, duschen und auch die Haare waschen; die Kleidung in der Waschmaschine waschen.

– Wer an freiliegenden Hautpartien einzelne betroffene Stellen beobachtet, der sollte diese vorsichtig mit Wasser und Seife waschen und am besten mit einem Fön trocknen, um das Einreiben weiterer Brennhaare zu vermeiden.

– Benutzte Gegenstände – auch Kraftfahrzeuge – sollte man ebenfalls sorgfältig reinigen, ggf. innen und außen.

Wenn nach einem Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner gesundheitliche Probleme auftreten, besteht dafür keine Meldepflicht. Jedoch wäre es hilfreich, wenn die behandelnden Ärzte bei auffälligen Befunden auch das Gesundheitsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin informieren würden. Unmittelbarer Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen ist Herr Werner Fries, Sachgebietsleiter und Facharzt beim Sozialmedizinischen Dienst (Gesundheitsamt) des Landkreises OPR. Ihn erreichen Sie unter 03391/688-5330.

Weitere Hinweise:
– Nicht jede gefundene oder gesichtete Raupe ist der Eichenprozessionsspinner. Bitte nehmen Sie unter 033962/67-0 Kontakt zur Gemeindeverwaltung auf, die die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird.
– Grundsätzlich sind die freigegebenen Spiel- und Aufenthaltsplätze der Kitas und Schulen nutzbar, ein Restrisiko bleibt. Eine separierte Betreuung von Kindern in Räumlichkeiten wird personell nicht umsetzbar sein.

Heiligengrabe, 11. Juni 2014

 

Holger Kippenhahn
Bürgermeister

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