Projekt Multifunktionshaus “Pavillon” Heiligengrabe erhält positives Fördermittel-Votum

Der Vorstand des Vereins Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e. V. hat in seiner Sitzung am 28.04.2017 ein positives Votum für insgesamt 14 Projekte abgegeben, für die nun LEADER-Mittel freigegeben sind. Das Projekt “Umbau und Sanierung eines Schulpavillon zum Multifunktionsgebäude in Heiligengrabe” befand sich unter den bestätigten Vorhaben.

Dieses Votum, aus der auch die Begründung für die Vorstandsentscheidung hervorgeht, bildet die Grundlage für den Antrag der Gemeinde Heiligengrabe beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Als Projektträger verdankt die Gemeinde die Aussicht auf Förderung dem Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V.

Die Gemeinde ist Mitglied des Vereins, Thomas Jansen aus Blumenthal arbeitet ebenso wie Bürgermeister Holger Kippenhahn im Vereinsvorstand mit.

Gerne wird die Empfehlung weitergegeben, dass Sie oder Ihr Verein oder Ihre Initiative gern Mitglied im Verein werden können, sofern Sie es nicht bereits sind. Die Vereinssatzung und Beitragsordnung finden Sie unter http://www.lag-opr.de/index.php/verein

Weitere Ansprechpartner:

BÜRO BLAU – räume. bildung. dialoge. gemeinnützige GmbH

Geschäftsführende Gesellschafter: Ingrid Lankenau und Frank Baumann

ANSCHRIFT: Mansfelder Straße 48, 10709 Berlin

Tel +49 (0)30 – 63 960 37-13

Fax +49 (0)30 – 63 960 37-27

Web http://www.bueroblau.de

LEADER – Förderung

Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen

Zielsetzung

Anliegen der Umsetzung der Richtlinie ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung unterstützen.

Wer kann gefördert werden?

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • natürliche Personen (Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts
  • Lokale Aktionsgruppen als rechtsfähige Zusammenschlüsse von Akteuren im ländlichen Raum

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Maßnahmen liegen in der Fördergebietskulisse und tragen zur Umsetzung der Ziele der Regionalen Entwicklungsstrategien (RES) bei.

Die Vorhaben erreichen die Anforderungen der Projektauswahl der jeweiligen LAG.

Was wird gefördert?

  • Regionalmanagement (Teil II A)
  • Unterstützung, Sensibilisierung der lokalen Akteure (Teil II B)
  • Nationale und transnationale Kooperationen lokaler Aktionsgruppen sowie Vorbereitung von Kooperationen (Teil II C)
  • Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie (Teil II D)

Wie wird gefördert?

Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen.

Welche Einschränkungen gibt es?

Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:

  • Erwerb von Immobilien,
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Investitionen in Schulen, außer Grundschulen,
  • Kauf von Lebendinventar (Tiere sowie einjährige Pflanzen und deren Anpflanzung),
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind und nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme stehen,
  • Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Kosten für den Mietkauf und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen,
  • Betriebs- und Folgekosten im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen sowie Kosten für den laufenden Betrieb von Einrichtungen und Ersatzbeschaffungen,
  • Erwerb von gebrauchten technischen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen, Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen,
  • Erwerb von Gegenständen bis zu einem Wert von 410 € (netto) im investiven Bereich,
  • Mehrwertsteuer für Personen, welche vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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