Schutz- und Hygienekonzept für die Gemeindeverwaltung Heiligengrabe (Stand: 29. Oktober 2020)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Auf Grundlage der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) in der jeweils gültigen Fassung und §§ 858 ff., 903, 1004 BGB (Hausrecht) gelten aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Infektionsgefahr bis auf Weiteres folgende Schutz-und Hygienemaßnahmen, die durch Beschäftigte und externe Besucher der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe (Standort: Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe) einzuhalten sind.


• Im Verwaltungsgebäude am Standort „Am Birkenwäldchen 1a in 16909 Heiligengrabe“ ist eine Mund- Nase-Bedeckung zu tragen:
Diese Regelung gilt für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz (Büro) aufhalten und
der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann.


• Die Einhaltung und Beachtung der AHA+L+A-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App) im Rahmen der räumlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten wird vorausgesetzt. Auf Händeschütteln sollte verzichtet werden. Das betrifft u. a. auch die Pausen- und andere arbeitsfreie Zeiten.
• Personen mit Atemwegserkrankungen oder Fieber sollen sich generell nicht in der Gemeindeverwaltung aufhalten.


• Der Zutritt betriebsfremder Personen ist nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen und in der Regel nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminabsprache möglich.


• Die Eingangstür der Gemeindeverwaltung bleibt dauern verschlossen. Der Zeitpunkt des Betretens der Räumlichkeiten und die jeweiligen Kontaktdaten betriebsfremder Personen sind in Listen im
Empfang zu dokumentieren.


• Es darf sich maximal ein Besucher pro Sachbearbeiter in den einzelnen Abteilungen aufhalten. Ausnahmen zur Besucherzahl, welche die Sachbearbeitung des einzelnen Falls erfordern, trifft hierzu
der jeweilige Sachbearbeiter unter Voraussetzung der geltenden Vorschriften selbst.
Es ist sicherzustellen, dass beim Empfang und Verlassen der Gemeindeverwaltung der Besucher in Begleitung eines Beschäftigten ist. Nach Möglichkeit sollte für alle Diensthandlungen der
Konferenzraum II der Gemeindeverwaltung benutzt werden.


• Die Mitarbeiter*innen sind aufgefordert, auf die Einhaltung auch gegenüber Besucherinnen und Besuchern (Einwohner, Dienstleister…) Einfluss zu nehmen.


Heiligengrabe, den 29. Oktober 2020

gez. Kippenhahn
Bürgermeister

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