VORSICHT – Allergiegefahr durch Eichenprozessionsspinner

Allergiegefahr durch Eichenprozessionsspinner!

Äußerste Vorsicht ist geboten! Die Härchen der Raupen sind hochgradig Allergie auslösend und können bei direktem Kontakt mit den Gifthaaren der Raupen Hautentzündungen auslösen.

Zum Umgang bzw. zu angemessenen Vorsichtsmaßnahmen werden nachfolgende Informationen gegeben:

Grundsätzlich ist der direkte Kontakt mit den Raupen zu vermeiden, da dieser zu Entzündungen und allergischen Reaktionen der Haut sowie Reizung der Atemwege, Augen usw. (Asthma, Atemnot, Nesselsucht) führen kann. Insofern sind Absperrungen der betroffenen Bereiche als Sofortmaßnahmen sinnvoll. Eine Bekämpfung auftretender Gespinstnester und Raupen sollte wegen möglicher gesundheitlicher Gefährdung nur von Fachleuten/-firmen oder der Feuerwehr durchgeführt werden.

Zuständig für Informationen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) in Frankfurt/Oder. Das LVLF ist unter der folgenden Telefon-Nummer zu erreichen: 0335/5217-622.

Weiterhin sind aktuelle Informationen über das vom LVLF herausgegebene Merkblatt im Internet unter www.mluv.brandenburg.de abrufbar.

- Eine Behandlung mit Mitteln ist derzeit nicht möglich, erst wieder im nächsten Jahr (Fachfirma beauftragen).

- Eine Ausnahmegenehmigung ist beim LVLF in Frankfurt/Oder  zu beantragen (entsprechendes Formular).

Wichtig!

-   Von den befallenen Eichen fernhalten.

-    Eichen nicht anfassen. Nesselhaare können Allergien auslösen.

-    Der Befall wurde durch die anhaltende Trockenheit in diesem Jahr begünstigt.

Achtung:

Wenn der Befall außerhalb gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen auftritt, ist rechtzeitig vor Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (3) des Pflanzenschutzgesetzes bei der zuständigen Pflanzenschutzbehörde zu beantragen.

Die befallenen Objekte – alte Eichenbestände oder Einzelbäume – liegen vielfach in geschützten Landschaftsteilen, was eine Entscheidungsfindung wesentlich beeinflussen kann.

Im Land Brandenburg ist der Eichenprozessionsspinner in der „Roten Liste – Gefährdete Tiere im Land Brandenburg“ von 1992 als „potentiell gefährdet“ aufgeführt mit der Begründung: „zoogeographische Besonderheit, Arealgrenzen“.

Zur gezielten Bekämpfung eignen sich Bacillus-thuringiensis- und Azadirachthin-Präparate. Die Behandlung der Bäume sollte in jedem Falle gegen die Jungraupen, optimal im Stadium Eiraupen bis erste Raupen des zweiten Larvenstadiums, also in der ersten bis zweiten Maiwoche durchführt werden. Eine ausreichende bis gute Wirkung wird nur erreicht, wenn die Applikation über die Triebspitzen von oben auf die Kronen der Bäume erfolgt und die sich entfaltende Blattmasse gleich zum Zeitpunkt des Austriebes mäßig benetzt wird.

Eine mechanische Beseitigung der Raupen und Gespinste mit Sauggeräten, kratzenden Werkzeugen oder Wasserstrahl reduziert lediglich das aktuelle Allergenangebot. Auf die weitere Populationsentwicklung haben derartige Aktionen kaum Einfluss, sondern verteilen die Brennhaare in der Landschaft. Vor allem ist bei diesen Arbeiten das Tragen dicht schließender Schutzanzüge, einschließlich Atemschutz, zu empfehlen.

Eine Kontamination mit den Brennhaaren löst beim Menschen innerhalb einer halben Stunde Juckreiz, unter Umständen Hustenreiz, Rötung der Haut an Körperpartien unter lose aufliegender Kleidung und die oben genannten Folgesymptome aus. Vor erneutem Aufenthalt im Befallsgebiet sollten ein Arzt aufgesucht, die mögliche Ursache der Symptome genannt und die Folgen therapiert werden. Der Kontakt weiterer Personen und Haustiere mit den Raupen kann durch Absperrungen wirkungsvoll verhindert werden.

Ihr Gewerbe-/Ordnungsamt

Düsterhöft

Weiterführende Informationen zum Eichenprozessionsspinner:

Eichenprozessionsspinner bei WIKIPEDIA

Informationsvideo:

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