Daily Archives: 19. Mai 2022

Grundsteuerreform: Wichtige Informationen und Links

Termin für die Wertermittlung ist der Stichtag 1. Januar 2022. Das heißt, dass jede/r der/die am 1. Januar 2022 im Land Brandenburg Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen hatte oder Erbbauberechtigter war, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben muss. 2025 tritt die Reform in Kraft. Ab dann wird die …

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