Liebe Eltern, seit dem 1. Januar 2023 wurde die Elternbeitragsfreiheit auf alle Eltern/Personensorgeberechtigten ausgeweitet, deren Nettoeinkommen im Jahr einen Betrag von 35.000 Euro nicht übersteigt. Zusätzlich sind bei einem verfügbaren Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 35.000 Euro bis 55.000 Euro sozialverträgliche monatliche Beitragsgrenzen vorgesehen, welche zu einer Minderung der festgesetzten Beiträge führen. Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000 Euro gelten die bisherigen Beitragssätze weiter. …
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