Tierseuchenallgemeinverfügung – Anordnung der Aufstallung von Geflügel im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin

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An alle Geflügelhalter und Veranstalter von Geflügelausstellungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin,
hiermit ordne ich ab sofort Folgendes an:
1. Die Aufstallung des gesamten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gehaltenen Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) ist durch
jeden Tierhalter abzusichern. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.

2. Die Desinfektionseinrichtungen an den Stallzugängen sind in Gebrauch zu nehmen.

3. Bestandserkrankungen oder erhöhte Tierverluste sind dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unverzüglich anzuzeigen.

4. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.

5. Die Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art außerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit Geflügel aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist verboten.

6. Hiermit ordne ich die sofortige Vollziehung der Anordnung zu 1) bis 5) an. Das bedeutet, dass Sie dieser Verfügung unabhängig von einem etwaigen eingelegten Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist und in vollem Umfang nachkommen müssen.

Hinweis:
Verstöße gegen meine Tierseuchenallgemeinverfügung können mit einem Bußgeld belegt werden.
Sollten Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht dem Amtstierarzt gemeldet haben, hat dies unverzüglich unter der Tel-Nr. 03391-6883954, per Fax 03391-6883904 oder per E-Mail an veterinaeramt@opr zu erfolgen.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Veröffentlichung in der Märkischen Allgemeine – Lokalausgaben: Ruppiner Tageblatt, Kyritzer Tageblatt und Dosse-Kurier sowie im Ruppiner Anzeiger als bekannt gegeben und tritt damit in Kraft. Dies gilt solange, bis eine anderweitige Anordnung getroffen wird. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung mit Begründung kann bei der Amtstierärztin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in 16818 Neuruppin, Neustädter Str. 14, Zimmer 261 sowie auf der Internetseite des Landkreises Ostprignitz-Ruppin www.ostprignitz-ruppin.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Virchowstr. 14 – 16, 16816 Neuruppin, einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32 in 14469 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig. Der Antrag kann stattdessen auch in elektronischer Form bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Potsdam unter www.erv.brandenburg.de eingereicht werden, wenn das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen ist.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag

Heiland
Amtstierärztin

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