Liebe Eltern,
seit dem 1. Januar 2023 wurde die Elternbeitragsfreiheit auf alle Eltern/Personensorgeberechtigten ausgeweitet, deren Nettoeinkommen im Jahr einen Betrag von 35.000 Euro nicht übersteigt.
Zusätzlich sind bei einem verfügbaren Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 35.000 Euro bis 55.000 Euro sozialverträgliche monatliche Beitragsgrenzen vorgesehen, welche zu einer Minderung der festgesetzten Beiträge führen. Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen über 55.000 Euro gelten die bisherigen Beitragssätze weiter.
Dies bedeutet: Liegt der bisherige, festgesetzte Beitrag laut der Kita-Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Heiligengrabe unterhalb des vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeitrages, ist dieser Beitrag weiter zu entrichten. Ein neuer Bescheid wird in diesem Fall nicht erstellt.
Um festzustellen, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens von einer Befreiung des Elternbeitrages profitieren oder, ob eine Reduzierung des Elternbeitrages für Sie in Frage kommt, sind wir auf die Vorlage von Einkommensnachweisen zwingend angewiesen. Diese sind bis zum 7. Februar 2023 zusammen mit der „Erklärung zum Einkommen“ einzureichen. Das Formular und Informationen des Landes Brandenburg stehen Ihnen auf der Website der Gemeinde Heiligengrabe zur Verfügung.
Infoschreiben des MBJS Brandenburg vom 21.12.22
FAQ Beitragsentlastung Brandenburg
Des Weiteren können die Unterlagen persönlich innerhalb der Sprechzeiten, per Post oder per Mail eingereicht werden bei:
Gemeinde Heiligengrabe, Bereich Kindertagesstätten Frau Mohs oder Frau Geyer
Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe
E-Mail: hauptamt@heiligengrabe.de