Instandsetzung der Glinzebrücken in Glienicke und Jabel – Bauabnahme erfolgt

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Am 14. Januar 2015 konnte ein weiterer wichtiger Meilenstein im laufenden Bodenordnungsverfahren (BOV) Wernikow abgerechnet werden. Die Instandsetzung der Glinzebrücken in Jabel und Glienicke wurde durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des BOV Wernikow im März 2012 beschlossen. Im Ergebnis dessen wurde die Ing. Gemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG mit der Brückenprüfung zu den beiden Brücken beauftragt.

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Im Rahmen der Prüfung wurden erhebliche Mängel an den in den Jahren 1969/70 im Rahmen der Komplexmelioration errichteten Brücken festgestellt. An der Brücke in Jabel befand sich nicht einmal mehr ein Geländer. Im Übrigen waren die Standsicherheit bzw. Verkehrssicherheit beider Brücken erheblich beeinträchtigt Die Dauerhaftigkeit der Bausubstanz der Brücken war nicht mehr gegeben.
Um die Erreichbarkeit und die Bewirtschaftung der Glinzewiesen aufrecht zu erhalten, beschloss der Vorstand der der Teilnehmergemeinschaft die Instandsetzung als gemeinschaftliche Anlage in den Wege- und Gewässerplan aufzunehmen. Das durch die Brücken erschlossene Gebiet beträgt ca. 300 ha.

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Nach Vorlage der Planungen wurde im April 2014 ein Fördermittelantrag gestellt und im Juni 2014 bewilligt. Nach Auswertung der Submissionsunterlagen wurde im September der Auftrag an die Fa. HTK – Bau Wusterhausen GmbH erteilt. Die Bauausführung erfolgte von Oktober 2014 bis Januar 2015. Die Bruttogesamtkosten für Planung en und Instandsetzung beziffern sich auf rd. 290 T€, hiervon rd. 183 T€ Fördermittel aus der Richtlinie zur Förderung der Flurbereinigung, finanziert aus dem ELER- Fonds (75 % Nettoförderung mit EU-Mitteln).

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Einen Großteil der Finanzierung der Eigenanteile zur Entlastung der übrigen Verfahrensteilnehmer übernahm die Gemeinde Heiligengrabe. Mit der Bauabnahme übernimmt die Gemeinde Heiligengrabe die beiden Brückenwerke.

Im Rahmen der Instandsetzung wurden im Wesentlichen folgende Leistungen erbracht:

” Rückbau des teilweise noch vorhandenen Geländers;
” Rückbau des Fahrbahnaufbaus incl. der vorhandenen Abdichtung;
” Instandsetzung der Betonoberfläche;
” Erneuerung des Fahrbahnbelages incl. Dichtungsschicht;
” Herstellen der bituminösen Fahrbahnübergänge;
” Herstellen der Kappen;
” Montage des Geländers;
” Erneuerung des Kolkschutzes;
” Aufbringung der Steinschüttung im Uferbereich;
” Profilierung der Uferbereiche vor und hinter dem Bauwerk.

(Informationen von Steffi Banse, Sachbearbeiterin LELF/Fachvorstand des BOV Wernikow)

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