Rückerstattung der Kita-Elternbeiträge in der Gemeinde Heiligengrabe

Bild von Erich Westendarp auf Pixabay

HINWEIS:

Diese Regelung ist mit der Neuregelung vom 19.02.2021 nicht mehr gültig.

Die Kindergärten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin bleiben derzeit regulär geöffnet. Eltern werden jedoch weiterhin aus Gründen des Infektionsschutzes von Stellen der Politik gebeten, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Im Bereich der Horte wird die Notbetreuung fortgeführt.

Vor diesem Hintergrund habe ich als Bürgermeister der Gemeinde Heiligengrabe – wie in ähnlichen Regelungen alle Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises OPR – die Entscheidung getroffen, allen Personensorgeberechtigten, deren Krippen-, Kindergarten- oder Hortkind(er) ab Montag, dem 18. Januar 2021, für mindestens 22 Tage nicht im kommunalen Kindergarten betreut wird, rückwirkend den Kita-Elternbeitrag zu erstatten. Dabei müssen die Tage der Nichtbetreuung des Kindes nicht zusammenhängend sein. Maßgeblich für die Rückerstattung eines Monatsbeitrages ist, dass das Kind ab dem 18. Januar 2021 insgesamt 22 Tage im kommunalen Kindergarten nicht betreut wurde.

So könnte sich zum Beispiel die Nichtbetreuung des Kindes für 15 Tage im Zeitraum vom 18. Januar 2021 bis 5. Februar 2021 sowie für sieben Tage vom 22. Februar 2021 bis 2. März 2021 erstrecken. Dies würde eine 22-tägige Nichtbetreuung ergeben, was eine automatische Rückerstattung eines Monatsbeitrages zur Folge hätte.

Die Rückerstattung kann wiederholt für weitere Zeiträume erfolgen, in denen die Betreuung im Kindergarten nicht in Anspruch genommen wird. Die Erstattung erfolgt durch die Gemeinde Heiligengrabe automatisch ohne Antrag der Eltern durch die Anwesenheitsnachweise der jeweiligen Einrichtungen.

Die Regelung gilt nach Festlegung des Bürgermeisters bis auf weiteres, über das Außerkrafttreten wird gesondert informiert.

Begründung:

Die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik ruft seit Mitte Dezember 2020 alle Eltern dazu auf, ihre Kinder, wenn es ihnen möglich ist, nicht in die Kindergärten und Horte zu schicken. Gleichzeitig werden die Gebühren für diesen Zeitraum derzeit weiter fällig.

Damit werden Eltern, welche den Bitten der Politik nachkommen, doppelt benachteiligt. Zum einen fallen für die Versorgung der Kinder zu Hause natürlich höhere Kosten an, als wenn sie in der Kita oder dem Hort sind. Zum anderen soll für eine Leistung gezahlt werden, die tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird.

Wenn Eltern dann auch noch auf den Ratschlag der Bundes- und Landespolitik hören und das Kindertagegeld in Anspruch nehmen, sind sie sogar dreifach benachteiligt, denn das Kinderkrankengeld beträgt nur 90% des Nettoarbeitsentgelts. Aus diesen genannten Gründen ist es nicht nachvollziehbar, dass die Landespolitik hier keine einheitliche Lösung anbietet. Die Eltern werden gebeten, der Politik im Sinne des Gesundheitsschutzes zu folgen, mit den Kosten dafür aber allein gelassen.

Solange die Landespolitik hier keine Lösung anbietet, müssen die Kommunen – soweit das finanziell leistbar ist – dafür einspringen und den Eltern die gezahlten Beiträge für die Dauer dieses Zustandes zurückerstatten. Eine landesweite Lösung, wie sie beispielsweise im Freistaat Sachsen gilt, ist aus Sicht der Gemeinde weiterhin  anzustreben.

Holger Kippenhahn / Bürgermeister

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