Im Bereich Dienstleistungs- und Serviceangebote des Online-Bürgerservice der Gemeinde Heiligengrabe findet sich ein Link, der direkt auf eine Grafik mit den aktuellen Waldbrandwarnstufen für die Landkreise des Bundeslandes Brandenburg führt. die Gemeinde Heiligengrabe mit Ortsteilen befindet sich im Nordwesten (Landkreis Ostprignitz-Ruppin/ Kreisstadt Neuruppin). Bereitgestellt werden die Daten dabei vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) des Landes Brandenburg.
Allgemeine Hinweise für Waldbesucher
Rauchen und Umgang mit Feuer
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten (§ 23 LWaldG).
Ab wann werden Waldgebiete gesperrt?
Die unteren Forstbehörden können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Die jeweilige Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch die zuständige untere Forstbehörde. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen i.d.R. unberührt.
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen sind in § 16 LWaldG geregelt. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können als Zündquelle wirken.
Alternativ können Sie auch direkt hier zur Überblicks-Grafik gelangen: Aktuelle Waldbrandwarnstufen
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