Allgemeinverfügung zu Wasserentnahmen in Ostprignitz-Ruppin

Vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Trockenheit in unserer Region und unverhältnismäßig hoher Wasserverluste aus den Oberflächengewässern sowie zum Erhalt der Wasserspeichersysteme, hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen, die mit der Veröffentlichung am Donnerstag, 28. Juli 2022, in Kraft getreten ist. Sie gilt bis zum 30. September 2022.

Mit dieser Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser mittels Pumpen oder durch Ableiten von Wasser aus Oberflächengewässern im Landkreis Ostprignitz-Ruppin untersagt. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen ist ausschließlich im Zeitraum von 18 bis 8 Uhr erlaubt und in der übrigen Zeit verboten.

Die Einzelheiten und eine ausführliche Begründung finden Sie in der Allgemeinverfügung auf der Seite der Kreisverwaltung OPR.

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