Änderungen in der Hundehalterverordnung zum 01.07.2024

Wie vielleicht schon einige von Ihnen mitbekommen haben, tritt am 01.07.2024 eine neue Hundehalterverordnung in Kraft.

Folgende wesentliche Änderungen finden Sie hier:

  • § 5 Gefährliche Hunde

Die wohl größte Änderung betrifft den oben genannten Paragrafen. Ab dem 01.07.2024 gilt ein Hund nämlich nicht mehr als gefährlich aufgrund der Rasse sondern wird durch andere Anhaltspunkte als gefährlich eingestuft.
Diese Anhaltspunkte sind:

  1. durch das Ausbilden oder das Abrichten einer über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere Wirkung, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaften besitzen
  2. bei Bissvorfällen egal ob dabei ein Mensch oder ein Tier geschädigt oder verletzt wurde, wobei der angreifende Hund weder durch Schläge, Angriffe oder ähnliche Weise provoziert worden ist
  3. bei unkontrolliertem hetzen oder reißen von Wild oder anderen Tieren
  4. bei wiederholtem Gefährden von Menschen oder auch bei gefahrdrohenden Sprüngen ohne das sie selbst angegriffen oder provoziert worden sind

Aufgrund der oben genannten Punkte kann die Ordnungsbehörde den Hund als gefährlich einstufen und eine Begutachtung durch einen geeigneten Sachverständigen beauftragen.

Mit der An- oder Ummeldung der Hunde sind ab sofort alle Vorkommnisse zu melden!!

Das Halten von Gefährlichen Hunden ist in Mehrfamilienhäusern nicht gestattet. Zudem muss das Grundstück so gesichert sein, dass der Hund es nicht ohne den Willen des Hundehalters verlassen kann. Außerdem müssen alle Zugänge mit Warnschildern der Aufschrift „Vorsicht gefährlicher Hund“ oder „Vorsicht bissiger Hund“ gekennzeichnet sein.

  • § 2 Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht

Bei Hunden die älter als 8 Wochen sind ist es nun verpflichtend auf Kosten der Halterin oder des Halters sie mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß IOS-Standard dauerhaft zu kennzeichnen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um kleine oder große Rassen handelt
Zudem sind auch alle Hunde die bereits gehalten werden mit einem Mikrochip-Transponder dauerhaft zu kennzeichnen

Im Formular zur Hundeanmeldung entfällt nun die Angabe zur Größe und Gewicht der Hunde. Das Formular befindet sich bereits angepasst auf unserer Homepage.

Hier geht’s zur vollständigen Hundehalterverordnung: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=10595

Bei Fragen melden Sie sich gern bei mir.

SB Ordnungsamt
Liewald

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