Antrag der Firma SWISS KRONO GmbH – neues Hochregallager
Zu Beginn der Sitzung machte der Geschäftsführer, Hendrik Hecht, Ausführungen zur Lage des Unternehmens und zu geplanten investiven Modernisierungsmaßnahmen am Standort Heiligengrabe.
Um weiterhin die weltweiten Anforderungen des Marktes hinsichtlich Variantenvielfalt, Liefertreue und Wirtschaftlichkeit bedienen zu können und den Standort Heiligengrabe auch in der Zukunft wettbewerbsfähig zu halten, beabsichtigt die Firma Swiss Krono GmbH ein modernes Hochregallager zu bauen. Hier soll eine sortimentsgerechte Lagerung und Kommissionierung der beschichteten Halbformate für die Weiterverarbeitung zum Laminatfussboden stattfinden. Das zukünftige Hochregallager wird keine neue Fläche als Standort verbrauchen, sondern innerhalb einer bestehenden Halle integriert. Es hat insgesamt eine Firsthöhe von 42 Metern. Damit überschreitet das neue Hochregallager das in diesem Baufeld zulässige Höchstmaß.
Die Gemeindevertretung Heiligengrabe stimmte dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 01 “Gewerbegebiet Heiligengrabe/Liebenthal” zu.
Bauprogramm zum Ausbau des Gehweges in der Papenbrucher Dorfstraße im OT Papenbruch
Die Gemeinde Heiligengrabe plant seit mehreren Jahren die Bedingungen für Fußgänger im OT Papenbruch zu verbessern und einen verkehrssicheren Zustand herzustellen. Die Entwurfsplanung zur Maßnahme, die dem beigefügten Plan entspricht, wurde im Ortsbeirat beraten und befürwortet.
Voraussetzung für eine abrechenbare straßenbauliche Maßnahme ist, neben einer rechtskräftigen Straßenbaubeitragssatzung und der Satzung über die Erhebung eines Kostenersatzes für Grundstückszufahrten, auch ein gültiges, durch die Gemeindevertreterversammlung beschlossenes Bauprogramm. Mit dem Bauprogramm werden die Baustrecke sowie Inhalt und Umfang der Baumaßnahme festgelegt. Grundsätzlich kann ein beschlossenes Bauprogramm bis zur vollständigen Erfüllung, d.h. bis zur Fertigstellung der das Bauprogramm umfassenden Baumaßnahme, geändert oder ergänzt werden. Die Gemeindevertreter stimmten dem vorgelegten Bauprogramm zu.
Bodenordnungsverfahren (BOV) Wernikow – Zuschusszahlung der Gemeinde
Die Gemeinde wurde vom Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg aufgefordert, die Möglichkeit einer Erhöhung des Eigenanteils über die bereits geleisteten Zahlungen hinaus, zu prüfen.
Bereits in der Vergangenheit hatte die Gemeinde mit einer Summe in Höhe von 150.000 Euro dieses Verfahren unterstützt. Diese geleisteten Zahlungen erfolgten für die Erneuerung von drei Brückenbauwerken. Mit einem Zuschuss in Höhe von 17.500 Euro aus der Gemeindekasse soll nun der als letzte Maßnahme im BOV begonnene Ausbau des Weges bei Wernikow realisiert werden.
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe“
Der Jahresabschluss stellt das Gegenstück zum Wirtschaftsplan dar. Die Eigenbetriebsverordnung sieht vor, dass die Gemeindevertretung auf Vorlage des Hauptverwaltungsbeamten über die Feststellung des geprüften Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung beschließt. Dies erfolgte im Rahmen der Sitzung, nachdem der Wirtschaftsprüfer und das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises OPR diesbezüglich eine uneingeschränkte Empfehlung gegeben hatten.
Fortsetzung des Projektes „Dorfkümmerin“ für den südlichen Gemeindebereich
Die Gemeindevertretung Heiligengrabe stimmte einer Fortsetzung des Projektes „Dorfkümmerin“ für den südlichen Gemeindeteil bis Ende 2019 mit gemeindeeigenen Mitteln zu. Der Bürgermeister wurde beauftragt, im Rahmen der LAG Ostprignitz-Ruppin (LEADER) und in Zusammenarbeit mit weiteren Gebietskörperschaften weitere Möglichkeiten der Entwicklung und Finanzierung des Projektansatzes zu prüfen und umzusetzen.
Fußend auf den Ergebnissen der Klausurtagung der LAG Ostprignitz-Ruppin und den Erfahrungen mit einer Dorfkümmererin in Heiligengrabe ist die Idee eines LAG-Kooperationsprojektes zwischen der Prignitz und Ostprignitz-Ruppin erwachsen. Der erste Entwurf zur Projektskizze soll mit den Grenzanrainerkommunen, der Kommune Fehrbellin und Neuruppin und den RegionalmanagerInnen der beiden LAGn diskutiert und vorangebracht werden.
Vergaben und Verkäufe
- Bauleistungen „Sanierung der Ablaufrinne im Nachklärbecken“ – „Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe;
- Planungsleistungen „Umbau eines Versickerungsbeckens zum Feuerlöschteich;
- Beschaffung eines gebrauchten Mobilbaggers mit Grabenräumschaufel für den Bauhof;
- Grundstücksverkäufe im Ortsteil Zaatzke, B-Plangebiet „Alte Gärtnerei“.
Umbau Schulpavillon Heiligengrabe zum Multifunktionsgebäude
Der Gemeinde ist am 4. September 2018 ein Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung über 783.613,95 Euro zugegangen. Diese Förderung dient der Durchführung des Vorhabens: „Umbau des Schulpavillons in Heiligengrabe, Wittstocker Straße 63 zum Multifunktionsgebäude (Dorfgemeinschaftszentrum, Hort und Werkraum für die Schule)“. Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 % zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 1.044.818,61 Euro in Form eines Zuschusses gewährt. Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Brandenburg und Berlin für die Förderperiode 2014 – 2020 (Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER) finanziert.
Holger Kippenhahn
Bürgermeister