Der bestehende Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird bis vorerst 31. Januar verlängert und in Einzelbereichen verschärft. Im Mittelpunkt steht weiter die Reduzierung von Kontakten. Für touristische Ausflüge wurden allgemeine Bewegungseinschränkungen in Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Die Nutzung von Kantinen wird eingeschränkt. Zugleich wird jedoch die bestehende nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da diese von Anbeginn nur für die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel vorgesehen war.
Der Präsenzunterricht bleibt grundsätzlich untersagt. Sofern sich die Infektionslage deutlich verbessert, sollen jedoch in der Woche vor den Winterferien (25.-29. Januar) Grundschülerinnen und Grundschüler Unterricht im Wechselmodell erhalten. Bei der Gestaltung dieses Wechselmodells wird den Grundschulen ein großer Spielraum zugestanden. Die sogenannte Notbetreuung wird ab Montag, 18. Januar, auf Alleinerziehende ausgeweitet. Die Öffnung des Hortes wird an die schulischen Regelungen angepasst. Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet.
Damit setzt das Brandenburger Kabinett wesentliche Punkte der Vereinbarungen der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (MPK) vom Dienstag in Landesrecht um. Dabei werden jedoch Brandenburger Spezifika berücksichtigt.
Um die Infektionszahlen schnell zu senken, sind weitere Einschränkungen notwendig. Entscheidend ist, Kontakte zu vermeiden, damit der Reproduktionswert (R-Wert) gesenkt werden kann. Er gibt an, wie viele Personen durch einen Infizierten angesteckt werden. Er liegt jetzt nach den heute gemeldeten Daten bundesweit bei 0,92. Notwendig ist ein Wert von höchstens 0,7, um innerhalb von 4 Wochen die 7-Tages-Inzidenz auf etwa 50 zu bringen.
Woidke: „Die Senkung der Infektionen auf unter 50 je 100.000 Einwohner bleibt unser klares Ziel. Nach dem bisherigen exponentiellen Wachstum brauchen wir jetzt einen exponentiellen Rückgang. Dies insbesondere auch, um die Kinder wieder in die Schulen zu bringen. Die Rückkehr zum Präsenzunterricht ist gerade für die Grundschulen von großer Bedeutung.
Auch, wenn die aktuellen Daten aufgrund der Feiertage, dem Jahreswechsel und einigen fehlenden Meldungen nicht vollständig aussagefähig sind, bestätigen sie eine bedrohliche Entwicklung: Trotz des bestehenden Lockdown wird die Situation bisher nicht besser. Deshalb muss jetzt nochmal konsequent nachgezogen werden.”
Im Einzelnen hat das Kabinett mit der neuen Verordnung beschlossen:
- Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden – abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung – bis 31. Januar verlängert
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind selbstverständlich weiterhin möglich. Entscheidend ist der aktuelle Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
- Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung” bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern über den Schulbesuch.
- In der übernächsten Woche (ab dem 18. Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
- Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
- Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
- Neu festgelegt wurde, dass Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag, 18. Januar.
- Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
- Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.
- Neu ist auch, dass Kantinen – von Ausnahmen abgesehen – zu schließen sind, jedoch können Speisen und Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für Schulkantinen.
- Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen war.