GEMEINDE HEILIGENGRABE – Ausschreibung Standort Solaranlagen / Fotovoltaik / Photovoltaik
Unterlagen zur Abgabe eines Pacht- oder Kaufangebotes für die in der Gemarkung Liebenthal, Flur 1 und 2 gelegenen Grundstücke als Standort für Solaranlagen:
Ausschreibungtext Gewerbeflächen Solar 04/2012
Aufforderung zur Abgabe eines Pacht- oder Kaufangebotes für die in der Gemarkung Liebenthal, Flur 1 und 2 gelegenen Grundstücke als Standort für Solaranlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Heiligengrabe beabsichtigt, nachfolgende kommunale Grundstücksflächen
als Standort für Solaranlagen zu verpachten oder zu veräußern:
Grundbuch von Liebenthal
Blatt 259
Gemarkung Liebenthal
Flur |
Flurstück |
Fläche in m² |
1 |
339 (Teilfläche) |
ca. 19.600 |
2 |
253 (Teilfläche) |
ca. 30.400 |
|
Summe |
50.000 |
Angaben zur Lage und Bebauung der Grundstücksflächen
Die Grundstücksflächen sind unbebaut und ohne innere Erschließung. Sie befinden sich im Gewerbegebiet Heiligengrabe Liebenthal und sind innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.1 Gewerbegebiet Heiligengrabe/Liebenthal, der in seiner heutigen Fassung seit 2001 wirksam ist, in den Planteilen 3 und 4 gelegen.
Die Kosten der Teilungsvermessung sind von Pächter/ Käufer zu tragen.
Die in Anlage 2 dargestellte Fläche 1 befindet sich in einem Mischgebiet und kann, da sie nur ca. 30 % der gesamten bisher ungenutzten MI-Fläche beansprucht, nach unverbindlicher planungsrechtlicher Vorauskunft des Landkreises OPR vollständig gewerblich genutzt werden. Die zulässige GRZ beträgt 0,6 und kann aus Sicht der Gemeinde im bauordnungsrechtlichen Verfahren auf der Grundlage des § 31 Abs.2 BauGB erhöht werden. Die Fläche kann mit Photovoltaikanlagen bis zu einer maximalen Höhe von 3 m bebaut werden.
Die in Anlage 2 dargestellte Fläche 2 befindet sich in einem Gewerbegebiet mit einer zulässigen GRZ von 0,8 und kann mit Photovoltaikanlagen bis zu einer maximalen Höhe von 4 m bebaut werden.
Die der Gemeinde bekannten Medienträger wurden hinsichtlich ihrer Anlagen- und Leitungsbestände in den genannten Flächen um Auskunft gebeten. Die Beteiligung ergab, dass sich in den Flächen keine Anlagen- und Leitungsbestände befinden.
Beim lokalen Energieversorger E.ON edis AG wurden potentielle Einspeisepunkte mit dem Ergebnis nachgefragt, dass diese erst mit Vorliegen der konkreten technischen Anlagendaten ermittelt werden können.
Angebotsabgabe
Zur besseren Auswertung der Angebote hat die Abgabe des Angebotes auf einem von der Gemeinde vorgegebenen Datenblatt „Berechnung_Solar.xls“ zu erfolgen.
Das Datenblatt Berechnung_Solar.xls, der Flurkartenauszug im Maßstab 1:5000 und die
B-Planauszüge sind auf der Internetseite: http://heiligengrabe.de/anlagen-unterlagen-ausschreibung-solaranlagenstandort-heiligengrabe-liebenthal-2012.html
abrufbar.
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Bewertungskriterien
für die Angebote: sind u.a. die Höhe des Angebotes, Bonitätsnachweis sowie Referenzen bzw. Referenzobjekte
Vergabeentschei-
dung: Das Angebot erfolgt freibleibend. Die Gemeinde Heiligengrabe ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Angebotsabgabe: Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Pacht/Kaufangebot Gewerbe- und Industriegebiet Heiligengrabe“ bis zum 30.04.2012 bei der Gemeinde Heiligengrabe, Liegenschaften, Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe einzureichen.
Weitere Informationen
Ansprechpartner: für bau- und planungsrechtliche Auskünfte Herr Klaus Niedergesäß Tel.-Nr. 033962 – 67318
E–Mail: klaus.niedergesäß@heiligengrabe.de
für Auskünfte zur Liegenschaft, Dienstbarkeit bzw. Vertragsgestaltung
Frau Petra Madjar
Tel.-Nr. 033962 – 67320
E-Mail: petra.madjar@heiligengrabe.de
Besichtigung: Die Liegenschaft ist frei zugänglich. Selbstverständlich ist auch die
Vereinbarung von Besichtigungsterminen mit den Ansprechpartnern der Gemeinde Heiligengrabe möglich.
Hinweise: Bei der Aufforderung zur Abgabe des Angebotes handelt es sich um
eine freie und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten zur Pacht oder zum Kauf, die nicht den Bestimmungen der VOL/VOB unterliegen. Die Gemeinde Heiligengrabe behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und ggf. mit wem, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen der Vertrag geschlossen wird.
Insofern Ihrerseits Interesse an der Pachtung oder dem Kauf der Grundstücksflächen besteht, bitten wir um termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
K i p p e n h a h n
Bürgermeister