Pressemitteilung zur Errichtung eines Geflügelpest-Beobachtungsgebiets im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Sie über die Errichtung eines Geflügelpest-Beobachtungsgebiets im Landkreis Ostprignitz-Ruppin informiert.

Die beigefügte Allgemeinverfügung wird am morgigen Donnerstag in den beiden großen Regionalzeitungen veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung, also am Freitag, 19.02.2021, in Kraft.


Errichtung eines Geflügelpest-Beobachtungsgebiets im Landkreis

In einem Geflügelbestand im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern), nahe der Landesgrenze zu Brandenburg, ist am 16.02.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das einzurichtende Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Landesgrenze in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin und umfasst hier folgende Gebiete:

  • die Gemarkung Wernikow der Gemeinde Heiligengrabe
  • die Gemarkungen Freyenstein, Wulfersdorf, Eichenfelde, Berlinchen und Sewekow der Stadt Wittstock/Dosse sowie
  • den nördlichen Teil der Gemarkung Wittstock der Stadt Wittstock/Dosse, wobei hier die südliche Abgrenzung durch eine gedachte Linie zwischen der Grenze der Gemarkungen Eichenfelde und Biesen westlich sowie der Grenze der Gemarkungen Berlinchen und Groß-Haßlow östlich gebildet wird.

Durch die Amtstierärztin des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wird eine Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet mit notwendigen Anordnungen zum Schutz der Geflügelbestände erlassen, die am Freitag, 19.02.2021, also am Tag nach der entsprechenden Veröffentlichung in den beiden großen Regionalzeitungen (MAZ und Ruppiner Anzeiger) in Kraft tritt.

In diesem Gebiet ist z.B. das gesamte Geflügel aufzustallen, die Biosicherheitsmaßnahmen sind streng einzuhalten, Geflügelausstellungen oder –märkte sind verboten. Geflügel sowie Geflügelerzeugnisse dürfen weder aus diesem Gebiet noch in dieses Gebiet verbracht werden. Ausnahmen können nur schriftlich bei der Amtstierärztin beantragt werden.

Der genaue Wortlaut ist der beigefügten Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die im Dezember angeordnete risikoorientierte Aufstallung des Geflügels in Verbindung mit der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin gilt.

Sollten Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht der Amtstierärztin gemeldet haben, hat dies unverzüglich unter Tel. 03391 / 688 – 3954, per Fax 03391 / 688 – 3904 oder per E-Mail an veterinaeramt@opr  zu erfolgen.

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