Grundsteuerreform: Wichtige Informationen und Links

Termin für die Wertermittlung ist der Stichtag 1. Januar 2022. Das heißt, dass jede/r der/die am 1. Januar 2022 im Land Brandenburg Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen hatte oder Erbbauberechtigter war, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben muss.

2025 tritt die Reform in Kraft. Ab dann wird die Steuer jährlich auf Grundlage der neu ermittelten Grundstückswerte erhoben.

Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten Grundstücken, bebaute Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten

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