Die Gemeinde Heiligengrabe bietet im Rahmen eines Gebotsverfahrens folgendes Objekt zum Kauf an:
Ein Baugrundstück in Königsberg (Wüsten-Barenthin)
Das ortsüblich erschlossene Grundstück liegt in Königsberg (Wüsten-Barenthin) und ist Bestandteil der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB vom 27.07.2004.
Neben dem Kaufpreis sind vom Erwerber die Notar- und Gerichtsgebühren zu tragen sowie die Grunderwerbsteuer.
Ende der Ausschreibungsfrist: 30.05.2023, 11:30 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Grothe, 033962 67-320 bauamt@heiligengrabe.de
Grundstücksangaben
Katasterbezeichnung: Gemarkung Königsberg, Flur 2, Flurstück 40/4
Lage: Barenthiner Weg, 16909 Heiligengrabe
Größe: 917 m²
Mindestkaufpreisgebot: 6.419,00 €
Bauverpflichtung
Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von fünf Jahren, beginnend ab Eigentumsumschreibung, auf dem vom Vertrag betroffenen Grundbesitz ein Wohnhaus zu errichten. Dem Verkäufer steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückübertragung zu verlangen, wenn der Käufer die Bauverpflichtung nicht erfüllt.
Antragsbedingungen und Hinweise
1. Bei dem vorbenannten Kaufpreisgebot handelt es sich um den zu bietenden Mindestkaufpreis für das Grundstück. Bieter können bis zum 30.05.2023, 11:30 Uhr, schriftliche Angebote abgeben. Das Gebot ist in einem verschlossenen Umschlag, der die Beschriftung “Kaufangebot Königsberg“ tragen muss, dem Sachgebiet Liegenschaften der Gemeinde Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe, zu übersenden.
Angebote die nach Ablauf der Frist oder per E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Das Gebot ist mit einem eindeutig bezifferten Kaufpreis abzugeben. Es ist gleichzeitig
anzugeben, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Angebote die unter dem Mindestkaufpreis liegen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Gemeinde Heiligengrabe behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für das Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen in Form eines Bieterverfahrens durchzuführen.
4. Da das Grundstück bis zum Ende des Jahres verpachtet ist, ist eine Besichtigung nicht möglich. Von der Straße aus kann diskret Einsicht genommen werden.
5. Die Gemeinde Heiligengrabe ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, es handelt sich um kein Ausschreibungsverfahren nach VOB oder UVgO.
Heiligengrabe, 28.04.2023
Kippenhahn
Bürgermeister