
Das MSGIV weitet mit Wirkung vom 28. März 2020 die Notfallbetreuung um
weitere Berufsgruppen aus und führt die Ein-Elternregelung für bestimmte Beschäftigungsbereiche ein. Eltern finden im Corona-Infoportal der Landesregierung www.corona.brandenburg.de Hinweise zum Antragsverfahren.
Unter diesem Link finden Sie die ergänzende eingrenzende Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
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Das “alte” Formular für die “Zwei-Elternregelung” finden Sie hier.