Die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wird zum 1. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen.
Hintergrund der Entscheidung: Die Bundesregierung hat angekündigt, aufgrund der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Test- und Maskenpflichten nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz zum 1. März 2023 auszusetzen und damit enden zu lassen.
Lediglich die FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patient:innen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen soll weiterhin bis zum 7. April 2023 gelten.