EU-einheitlicher Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Seit dem Jahr 2001 gibt es den EU-einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen, mit welchem man Behindertenparkplätze im gesamten Gebiet der Europäischen Union benutzen kann. Die bisherigen Parkausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2010 weiter.
Wer dann mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Auf dem neuen EU-Parkausweis sind persönliche Informationen auf der Rückseite enthalten, um das Einsehen dieser Daten für jedermann zu vermeiden. Um den Parkausweis an die EU-Richtlinien anzupassen, enthält der neue Parkausweis außerdem ein Passfoto.

Hinweis:
Derjenige, der ab 2011 mit einem nicht EU-konformen Parkausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt begeht eine Ordnungswidrigkeit.


Heiligengrabe, den 26.10.2010

Check Also

Stellenausschreibung Mitarbeiter/in für den Bauhof der Gemeinde (m/w/d)

Die Gemeinde Heiligengrabe sucht für den sofortigen Einsatz befristet für 2 Jahre eine/n Mitarbeiter/in für …

Traditionelles Anradeln in der Prignitz

Sternfahrt am 20. April nach Wittstock/Dosse Radfahrer aus der gesamten Reiseregion Prignitz starten am 20. …

Pilgern auf dem Annenpfad

Traditioneller Start in die Pilgersaison am Gründonnerstag Freundinnen und Freunde der schon zur Tradition gewordenen …

Artikel: EU-einheitlicher Parkausweis für schwerbehinderte Menschen