Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis OPR

Bei einer verendeten Zwerggans, die in der Stadt Neuruppin aufgefunden wurde, ist der positive Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 am Freitag, 19. November 2021, vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. 

Seit einigen Wochen tritt die Geflügelpest wieder deutschlandweit bei Wildvögeln, aber auch in Nutzgeflügelbeständen auf. In Brandenburg war der Erreger Anfang November in zwei Geflügelbeständen im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen worden. Zu Beginn der vergangenen Woche wurde der Erreger zudem bei einer Zwerggans im Landkreis Havelland festgestellt.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Ostprignitz-Ruppin werden deshalb zu höchster Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen. Die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Erregers ist hoch. Zur Minimierung des Risikos weiterer Einträge in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Abhängig vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens  sollte jeder Geflügelhalter Vorkehrungen zur Aufstallung des Geflügels treffen.

Im Falle von vermehrten Erkrankungen im Geflügelbestand oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten ist unverzüglich der Amtstierarzt zu informieren.

Ebenso wird nochmals auf die Pflicht aller Geflügelhalter im Landkreis zur Anmeldung ihrer Geflügelbestände beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hingewiesen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

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