Geflügelpest (HPAI)/Tierseuchenverfügung/Allgemeinverfügung des Landkreises OPR

An alle Geflügelhalter und Veranstalter von Geflügelausstellungen
der Stadt Wittstock/Dosse und der Gemeinde Heiligengrabe

Geflügelpest (HPAI)

Tierseuchenverfügung

Allgemeinverfügung

Bild von enriquelopezgarre auf Pixabay

In einem Ortsteil der Stadt Pritzwalk, Landkreis Prignitz, ist am 02.03.2021 in einem Geflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das einzurichtende Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Kreisgrenze in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Ich ordne deshalb folgende Maßnahmen an:


A. Es wird ein Beobachtungsgebiet festgelegt, welches die Gebiete

  • der Gemarkungen Blesendorf und Maulbeerwalde der Gemeinde Heiligengrabe und
  • der Gemarkungen Freyenstein und Niemerlang der Stadt Wittstock/Dosse umfasst.
    Dieses Beobachtungsgebiet unterliegt folgenden Vorschriften:
  1. An den Hauptzufahrtswegen zum Beobachtungsgebiet werden Schilder mit der
    Aufschrift: “Geflügelpest-Beobachtungsgebiet” angebracht.
  2. Die Aufstallung des gesamten in den o.g. Gemarkungen gehaltenen Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das
    Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), ist durch jeden Tierhalter abzusichern. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird.
  3. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel oder Federwild hält, hat dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Amtstierarzt anzuzeigen.
  4. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel oder Federwild hält, hat Verendungen unverzüglich dem Amtstierarzt anzuzeigen.
  5. Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  6. Stallungen oder sonstige Standorte dürfen nur von dem Tierhalter, seinem Vertreter, den mit der Betreuung und Beaufsichtigung betrauten Personen, Tierärzten oder Personen im amtlichen Auftrag und nur mit Schutzkleidung betreten werden.
  7. Die Schutzkleidung ist unverzüglich nach Verlassen des Stalls oder sonstigen Standorts abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren oder, im Falle von Einwegkleidung, unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
  8. Das Schuhwerk ist vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Bestands sowie nach Verlassen eines Stalls oder sonstigen Standorts zu reinigen und zu desinfizieren.
  9. Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  10. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  11. Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden
    ist, sind unverzüglich und nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
  12. Die sofortige Vollziehung der Punkte 1. – 11. wird entsprechend § 37 Nr. 1, 3 und 6 Tiergesundheitsgesetz, sowie § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

B. Ausnahmeregelungen
Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung nach den §§ 28 bis 29 können nur schriftlich beim Amtstierarzt beantragt werden.

C. Inkrafttreten
Die Verfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann während der Dienstzeiten im Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises OPR, 16816 Neuruppin, Neustädter Str. 14 nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.


Heiland
Amtstierärztin

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