Grundsteuerreform: Wichtige Informationen und Links

Termin für die Wertermittlung ist der Stichtag 1. Januar 2022. Das heißt, dass jede/r der/die am 1. Januar 2022 im Land Brandenburg Eigentum an Grundstücken oder land- und forstwirtschaftlichen Flächen hatte oder Erbbauberechtigter war, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben muss.

2025 tritt die Reform in Kraft. Ab dann wird die Steuer jährlich auf Grundlage der neu ermittelten Grundstückswerte erhoben.

Checkliste für Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten Grundstücken, bebaute Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten

Informationsportal Grundstücksangaben

Steuerportal ELSTER

Steuerformulare

Homepage der Finanzverwaltung

Check Also

Stellenausschreibung Mitarbeiter/in für den Bauhof der Gemeinde (m/w/d)

Die Gemeinde Heiligengrabe sucht für den sofortigen Einsatz befristet für 2 Jahre eine/n Mitarbeiter/in für …

Traditionelles Anradeln in der Prignitz

Sternfahrt am 20. April nach Wittstock/Dosse Radfahrer aus der gesamten Reiseregion Prignitz starten am 20. …

Pilgern auf dem Annenpfad

Traditioneller Start in die Pilgersaison am Gründonnerstag Freundinnen und Freunde der schon zur Tradition gewordenen …

Artikel: Grundsteuerreform: Wichtige Informationen und Links