über die Änderung des wirksamen Teil-Flächennutzungsplanes der „mittleren Gemeindegruppe“
Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Im Amtsblatt März 2020 sowie auf der Homepage der Gemeinde Heiligengrabe wurde bekannt gemacht, dass die Unterlagen für die o. g. Vorgänge im Zeitraum vom
06.04.2020 bis 08.05.2020
in der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, Konferenzraum II, 16909 Heiligengrabe
zugänglich gemacht werden.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der 13. KW 2020 wird diese Offenlage aufgrund der aktuellen Situation und damit verbunden Beschränkungen ausgesetzt.
Über den erneuten Zeitraum für die Offenlage werden Sie rechtzeitig über die entsprechenden Medien (Amtsblatt und Homepage) informiert.
Heiligengrabe, 06.04.2020
Holger Kippenhahn
Bürgermeister