Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen und Fundamenten im April 2010

Gemeindeverwaltung Heiligengrabe lässt die Standfestigkeit von Grabsteinen und Fundamenten im April 2010 prüfen:

Grabmale und Fundamente müssen gemäß der „Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7 § 9) vom 01.01.2000 nach anerkannten Regeln der Baukunst errichtet sein. Zu den anerkannten Regeln der Baukunst gehören die „Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabstätten“ des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks. Grabmale, die sich in ihrem Gefüge gelockert haben und wackeln oder auf Grund von Fundamentsetzungen schräg stehen, sind nicht mehr standsicher.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen kommt der Haftung für Schadensfälle, die durch schadhafte, unsicher stehende, verwitterte oder brüchige Grabmale oder durch Ablösen einzelner Teile derselben verursacht werden, besondere Bedeutung zu. Der Nutzungsberechtigte haftet als Eigenbesitzer des Grabmals für Schäden, die durch das betreffende Grabmal verursacht worden sind. Der Gemeinde steht aber eine gewisse Sorgfaltspflicht zu.

Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass Kontrollen zu der Standfestigkeit der Grabmale am 19. April 2010 und 20. April 2010 stattfinden werden. Die Prüfung erfolgt durch das Gutachterbüro Torsten Köster mit Hilfe der dafür vorgesehenen

Prüfgeräte. Die Prüfergebnisse werden schriftlich festgehalten. Nicht mehr ausreichend standsichere Grabmale erhalten einen Klebezettel.

Erster Prüftag ist Montag, der 19.04.2010

OT Herzsprung – 7.00 Uhr

OT Königsberg – 7.45 Uhr

OT Grabow bei Blumenthal – 8.45 Uhr

GT Horst – 9.30 Uhr

GT Dahlhausen – 9.45 Uhr

OT Blumenthal – 10.15 Uhr

OT Blandikow – 11.00 Uhr

OT Papenbruch – 11.45 Uhr

OT Liebenthal – 12.40 Uhr

OT Heiligengrabe – 14.00 Uhr (Dorf)

OT Heiligengrabe 15.15 Uhr

(Pritzwalker Str.)

Zweiter Prüftag ist Dienstag, der 20.04.2010

OT Maulbeerwalde 8.15 Uhr

OT Blesendorf 9.00 Uhr

OT Blesendorf (Ganzow) 9.45 Uhr

OT Wernikow 10.15 Uhr

GT Glienicke 11.00 Uhr

OT Jabel 11.30 Uhr

Die Anfangszeiten auf den ersten Friedhöfen eines jeden Prüftages sind fest. Auf den nachfolgenden Friedhöfen kann es zu zeitlichen Verschiebungen, durch die Gegebenheiten auf den davorliegenden Friedhöfen kommen.

[ Näthe – Friedhofsverwaltung ]

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