Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser wird eingeschränkt

Es ist nach wie vor zu viel zu trocken in unserer Region. Die Regenmengen der vergangenen Wochen waren nicht ausreichend, die unverhältnismäßig hohen Wasserverluste der oberirdischen Gewässer auszugleichen. Die derzeitigen Prognosen lassen auch keine nennenswerten Niederschläge in den kommenden Wochen erwarten. Bleibt es bei dieser Lage, sind innerhalb der nächsten Wochen die Wasserspeicher der Region erschöpft. Durch die sinkenden Wasserstände können die Gewässerökosysteme beeinträchtigt werden.

Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, um die negativen Auswirkungen der Trockenheit zu mildern. Der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin als untere Wasserbehörde erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und schränkt die Grundwasserentnahmen zeitlich ein.

Das bedeutet: Die Entnahme mittels Pumpen oder das Ableiten von Wasser aus Oberflächengewässern (Flüssen, Bächen, Gräben und Seen) wird für die Gewässeranlieger, die keine rechtskräftige Erlaubnis der Wasserbehörde besitzen, bis auf Weiteres untersagt. Davon ausgenommen bleiben das gemeingebräuchliche Abschöpfen von Wasser mit Handgefäßen sowie das Tränken von Tieren. Außerdem ist die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen nur im Zeitraum von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr erlaubt und in der übrigen Zeit verboten.

Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, dafür muss aber ein formloser Antrag bei der unteren Wasserbehörde gestellt werden.

Die neue Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, also am Samstag, 22. Juli 2023, und gilt bis zum 30. September 2023.

Aktuelle Daten zur Niedrigwassersituation: Informationsplattform Niedrigwasser Brandenburg

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