CORONA: Informationen zur Notfallbetreuung von Kindern – Antragsformular


Die Kinderbetreuungsstandorte schließen vorerst bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020). Für Kinder von Personal der kritischen Infrastruktur werden Notfallbetreuungsplätze vorgehalten.

Eine Notfallbetreuung wird ermöglicht für Kinder, die Krippen, Kindergärten, Horte und andere bedarfserfüllende Angebote besuchen und deren sorgeberechtigen Eltern in kritischen Infrastrukturen arbeiten. Dabei ist unerheblich, ob die Tätigkeit innerhalb oder außerhalb Brandenburgs ausgeübt wird. Ob Ihre Tätigkeit der kritischen Infrastruktur zuzuordnen ist, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular für die Notfallbetreuung. Dieses finden Sie hier.
Um einen dieser Betreuungsplätze zu erhalten, ist Folgendes zu tun:
1.) Antragsformular für die Notfallbetreuung ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben,
2.) Tätigkeit vom Arbeitgeber auf dem Antragsformular für die Notfallbetreuung im Feld “Arbeitgeber (AG)” durch Stempel und Unterschrift bestätigen lassen,
3.) Formular bei der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe einreichen Dafür stehen ausnahmslos zur Verfügung:

  • die E-Mail-Adresse hauptamt@heiligengrabe.de oder
  • die Telefaxnummer: 033962 / 67 – 333.
    Der eingereichte Antrag ist Grundlage für eine von der Gemeinde Heiligengrabe auszustellende Bescheinigung, mit der die Notfallbetreuung zugelassen wird. Nur mit dieser Bescheinigung erhalten Sie Zugang zu einem Notfallbetreuungsstandort. Die Bescheinigung wird Ihnen per E-Mail oder per Telefax zugesandt.
    Achten Sie bitte darauf, für jedes sorgeberechtigte Elternteil ein gesondertes Antragsformular auszufüllen. Bitte senden Sie beide Antragsformulare möglichst gemeinsam an die Gemeinde.
    So tragen Sie dazu bei, dass Ihnen die Bescheinigung zügig zugesandt werden kann. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht müssen nur ein Formular einreichen.
    Bitte prüfen Sie eingehend im Vorfeld einer Antragstellung, welche Betreuungsbedarfe sich durch Ihr soziales oder familiäres Umfeld sicherstellen lassen. Verzichten Sie jedoch bitte auf die Sicherstellung der Betreuung durch die Großeltern, sofern sie zur gefährdeten Gruppe gehören. Die Notfallbetreuungsplätze sind begrenzt und sollten dem Personenkreis zur Verfügung gestellt werden, der keine anderen Möglichkeiten der Versorgung hat.
    Vielen Dank für Ihre Kooperation und bleiben Sie gesund.
    Ihre Gemeinde Heiligengrabe

(Bild von Pettycon auf Pixabay)

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