1. Gegenstand der Förderung
Die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen.
Fördermittel können gewährt werden für:
- Instandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen;
- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen, wie u.a. neue Heizungsanlagen, Sanitäreinrichtungen, Fenster, Wärmedämmungen;
- Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf, wobei Um- und Erweiterungsvorhaben (z.B. Aufstockung oder Anbauten) den Vorrang vor Neubauten haben;
- Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes;
- Maßnahmen für den barrierefreien Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen;
- Planungsleistungen sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Baumaßnahme im Rahmen der Gesamtkosten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen für:
- Vorhaben, deren Gesamtkosten bis zu 3.000,00 EUR betragen (Bagatellgrenze);
- wirtschaftlich genutzte Räume und Anlagen;
- Aufwendungen für Grunderwerb, Miete, Pacht oder andere aus den Nutzungsverträgen hervorgehende finanzielle Verpflichtungen sowie Betriebskosten und Raumausstattungen;
- Sportstätten, die ausschließlich oder überwiegend dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden.
- Schaffung und Restaurierung von Kunstwerken.
2. Zuwendungsempfänger
sind Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Ostprignitz – Ruppin e.V. (nachstehend Verein genannt).
3. Zuwendungsvoraussetzungen / Zuwendungsbestimmungen
- Förderfähig sind nur Maßnahmen, bei denen ein sportfachlicher Bedarf vorliegt.
- Zuwendungen werden nur für solche Empfänger ausgereicht, die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Der Empfänger muss auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Errichtung, Verwendung und Unterhaltung der Anlagen bieten.
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten können nur gefördert werden, wenn sie bauordnungs- und bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sind.
- Für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben ist eine Kostenrechnung vorzulegen.
- Durch
den Antragsteller ist der Nachweis zu erbringen, dass er
- Eigentümer oder Pächter der Sportanlage ist.
- sein Mitgliederbestand die Gewähr für eine effiziente Nutzung der Anlage bietet;
4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Projektförderung ausgereicht.
Die Zuwendung beträgt 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Zuschusshöhe ist auf maximal 5.000,00 Euro je Vorhaben begrenzt.
Ausnahmen sind nur nach Zustimmung der gemeinsamen Jury aus Vertretern des KSB und der Sparkasse OPR möglich.
5. Verfahren
5.1. Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt durch die Vereine an den KSB durch einen VORANTRAG (Formblatt)
bis zum 01.11. für das Folgejahr.
Die KSB erstellt eine Prioritätenliste, dabei ist mit der Kreisverwaltung eine Abstimmung zum Sportbedarf vorzunehmen.
Die Prioritätenliste und die Voranträge sind bis zum 15.11. für das folgende
Kalenderjahr dem Fördermittelgeber vorzulegen.
Die Vereine, deren Projekte vom Fördermittelgeber befürwortet wurden, reichen bis zum 30.11. ein:
- Kopien des Pachtvertrages (für mindestens )10 Jahre, des Erbbaupachtvertrages oder des Grundbuchauszuges,
- Erläuterung der Baumaßnahme
- Kostenermittlung
5.2. Auszahlungsverfahren
Die Zuwendung erfolgt nach Abrechnung der Maßnahme/des Projekts.
5.3. Verwendungsnachweisverfahren
Der Verein weist die ordnungsgemäße Verwendung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
- Formblatt „Belegliste“,
- Rechnungskopien
DOKUMENTE: