Uneingeschränkter Regelbetrieb der Kindergärten ab 1. Juni 2021 – Neue Beitragssatzung ab 1. August 2021

Auf Grundlage einer Information des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport gehen die Kindergärten im Land Brandenburg ab 1. Juni wieder in den uneingeschränkten Regelbetrieb. Der bisherige Appell, Kinder im vorschulischen Bereich möglichst Zuhause zu betreuen, wird nicht aufrechterhalten. Die Horte und Kindertagesstätten können wieder vollumfänglich genutzt werden.

Ab dem genannten Zeitpunkt ist auch keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der zweiten Richtlinie Elternbeitrag Corona durch das Land in den Fällen vorgesehen, in denen Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger – im Falle der vier kommunalen Kindergärten ist das die Gemeinde Heiligengrabe – von der Beitragspflicht freigestellt wurden. Die zweite Richtlinie Elternbeitrag Corona fördert jedoch weiterhin entgangene Elternbeiträge, wenn aufgrund von Bundes- oder Landesrecht landesweit oder regional bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt präventiv Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen pandemiebedingt mindestens 14 Tage geschlossen werden mussten.

Weiterhin ist mitzuteilen, dass die Gemeinde plant, ab dem 1. August 2021 eine neue “Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen in den kommunalen Kindertagestätten der Gemeinde Heiligengrabe (Kita-Kostenbeitragssatzung) in Kraft zu setzen. Diese Satzung wird neue Regelungen zu den Höchstbeiträgen, zur sozialverträglichen Gestaltung der Elternbeiträge und zur Staffelung der Beiträge nach dem Elterneinkommen, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem vereinbarten Betreuungsumfang enthalten. Eine Bekanntmachung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung und ausgesprochenem Einvernehmen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe – hier der Landkreis Ostprignitz-Ruppin – im Amtsblatt der Gemeinde Heiligengrabe erfolgen. Ich möchte die Personensorgeberechtigten bitten, sich hier ausführlich zu informieren.

Heiligengrabe, 27. Mai 2021

Holger Kippenhahn / Bürgermeister

Check Also

Öffnungszeiten der Bibliothek Heiligengrabe

Wichtiger Hinweis zu den Öffnungszeiten des Einwohnermelde- und Standesamtes

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir bitten um Beachtung: Das Einwohnermelde- und Standesamt bleibt am …

BEENDET – Stellenausschreibung Mitarbeiter/in für den Bauhof der Gemeinde (m/w/d)

Die Gemeinde Heiligengrabe sucht für den sofortigen Einsatz befristet für 2 Jahre eine/n Mitarbeiter/in für …

Artikel: Uneingeschränkter Regelbetrieb der Kindergärten ab 1. Juni 2021 – Neue Beitragssatzung ab 1. August 2021